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   LSG Bayern, 20.10.2010 - L 16 SB 60/08   

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https://dejure.org/2010,25131
LSG Bayern, 20.10.2010 - L 16 SB 60/08 (https://dejure.org/2010,25131)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.10.2010 - L 16 SB 60/08 (https://dejure.org/2010,25131)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - L 16 SB 60/08 (https://dejure.org/2010,25131)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Anfechtungsklage gem § 54 Abs 1 SGG - Herabsetzung des GdB gem § 69 SGB 9 - Beurteilung der Sach- und Rechtslage - maßgeblicher Zeitpunkt - Nichtberücksichtigung - Änderung der Sach- und Rechtslage nach der letzten Verwaltungsentscheidung - ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtungsklage - Herabsetzung des GdB - Beurteilung der Sach- und Rechtslage - maßgeblicher Zeitpunkt - Nichtberücksichtigung - Änderung der Sach- und Rechtslage nach der letzten Verwaltungsentscheidung - Verschlechterung der Gesundheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für die Beurteilung des Grades der Behinderung i.R. einer Anfechtungklage ist der Sach- und Streitstand z.Ztpkt. der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblich; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei einer Anfechtungsklage im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei einer Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.04.1997 - 9 RVs 4/95

    Bildung des Gesamt-GdB bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen

    Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2010 - L 16 SB 60/08
    Der GdB ist als Ausmaß der Behinderung bis zum 31.12.2008 unter Heranziehung der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz (AHP) in der jeweils gültigen Fassung festzulegen (vgl. BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 19, Bundesverfassungsgericht SozR 3-3870 § 3 Nr. 6).
  • BVerfG, 06.03.1995 - 1 BvR 60/95

    Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung der Änderungen der vom Bundesministerium

    Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2010 - L 16 SB 60/08
    Der GdB ist als Ausmaß der Behinderung bis zum 31.12.2008 unter Heranziehung der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz (AHP) in der jeweils gültigen Fassung festzulegen (vgl. BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 19, Bundesverfassungsgericht SozR 3-3870 § 3 Nr. 6).
  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2010 - L 16 SB 60/08
    Würde der maßgebliche Zeitpunkt hingegen auf die letzte mündliche Verhandlung verlegt werden, würde dies dazu führen, dass behauptete oder während des Gerichtsverfahrens tatsächlich eingetretene Änderungen in den gesundheitsrechtlichen Verhältnissen des Behinderten zu immer neuen Ermittlungen Anlass gäben und den Abschluss des Gerichtsverfahrens in zahlreichen Fällen erheblich verzögern würde (so BSG vom 12.11.1996, BSGE 79, 223-231).
  • BSG, 15.08.1996 - 9 RVs 10/94

    Anfechtungsklage zur Herabsetzung des GdB

    Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2010 - L 16 SB 60/08
    Das Bundessozialgericht hat Änderungen in den Verhältnissen, die während einer Anfechtungsklage gegen die Aufhebung eines die Schwerbehinderung feststellenden Verwaltungsaktes eingetreten sind, grundsätzlich für rechtlich unbeachtlich angesehen (BSG vom 15.8.1996, SozR 3-3870 § 4 Nr. 13).
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten

    Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2010 - L 16 SB 60/08
    Die Begründetheit einer, gegen einen derartigen Aufhebungsbescheid gerichteten, Anfechtungsklage beurteilt sich daher nicht nach dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz, sondern nach dem Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (so BSG, SozR 3-1500 § 54 Nr. 18; BSG, SozR 3-3870 § 4 Nr. 5 S. 25).
  • BSG, 07.12.1983 - 9a RV 26/82

    Berichtigungsbescheid - Rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.10.2010 - L 16 SB 60/08
    Wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat, ist ein Bescheid, mit dem - wie hier - ein begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung wegen ursprünglicher Unrichtigkeit (§ 45 SGB X) oder wegen einer Änderung der Verhältnisse zu Lasten des Begünstigten (§ 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X) aufgehoben wird, selbst kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl. Steinwedel, Kasseler Komm Rn. 21 zu § 45 SGB X; BSG SozR 1300 § 45 Nr. 5 S. 8 mwN).
  • LSG Hessen, 20.05.2019 - L 3 SB 69/17

    Aufgrund von Heilungsbewährung

    Wird ein Aufhebungs- bzw. Herabsetzungsbescheid gemäß § 48 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Verwaltungsverfahren - (SGB X) gerichtlich angefochten, so beurteilt sich seine Rechtmäßigkeit nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seines Erlasses (vgl. BSG, Urteile vom 11. August 2015 - B 9 SB 2/15 R -, vom 29. April 2015 - B 14 AS 10/14 R, vom 12. November 1996 - 9 RVs 5/95 und vom 15. August 1996 - 9 RVs 10/94; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Oktober 2010 - L 16 SB 60/08 - jeweils nach juris).
  • LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SB 48/10

    GdB, Merkzeichen, gesundheitliche Voraussetzungen, Herabsetzungsbescheid,

    Somit liegt also zunächst eine Anfechtungsklage vor, was die Herabsetzung des GdB und die Entziehung des Merkzeichens G angeht - hier kommt es nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BSG vom 12.11.1996 - Az.: B 9 RVs 5/95; BSG vom 10.09.1997, Az.: B 9 RVs 15/96; z.B. auch BayLSG vom 20.10.2010, Az.: L 16 SB 60/08) allein auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an -, und hilfsweise für den Fall, dass die Anfechtungsklage keinen Erfolg hat, eine Verpflichtungsklage, wobei bei letzterer grundsätzlich auch spätere, bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem LSG eintretende Änderungen tatsächlicher (oder rechtlicher) Art beachtlich sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG vom 12.04.2000, Az.: B 9 SB 3/99 R).
  • LSG Hessen, 01.07.2022 - L 3 SB 47/20

    Festsetzung des Grades der Behinderung - GdB - sowie der Entziehung des

    Wird ein Aufhebungs- bzw. Herabsetzungsbescheid gemäß § 48 Abs. 1 SGB X gerichtlich angefochten, so beurteilt sich seine Rechtmäßigkeit nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seines Erlasses (vgl. BSG, Urteile vom 11. August 2015 - B 9 SB 2/15 R -, vom 29. April 2015 - B 14 AS 10/14 R -, vom 12. November 1996 - 9 RVs 5/95 - und vom 15. August 1996 - 9 RVs 10/94 - Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Oktober 2010 - L 16 SB 60/08 - jeweils nach juris), hier somit nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides vom 31. Juli 2017.
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